Wir GRÜNE haben in unserem Landeswahlprogramm von 2017 die Forderung nach einem Paritégesetz (Wahlrechtsreform, die Geschlechterparität in der Legislative herstellt) beschlossen.
Um dies nun voran zu treiben, sind die aktuellen Rahmenbedingungen so günstig wie nie zuvor. Dieser Antrag zielt darauf ab, diese konkrete aktuelle Situation bestmöglich zu nutzen.
- In Brandenburg wurde kürzlich auf grüne Initiative bereits ein Parité-Gesetz verabschiedet.
- In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern (!) wird aktuell ein Parité-Gesetz diskutiert
- In Hamburg fordern wir GRÜNE ein Parité-Gesetz für die Wahlen zur Bezirksversammlung und zur Hamburgischen Bürgerschaft
- Neben den Grünen unterstützen in Schleswig-Holstein sowohl der Ministerpräsident Günther als auch CDU Regierungsmitglieder sowie die SPD und der SSW die Forderung nach einem gleichberechtigten Frauenanteil.
Schleswig-Holstein sollte als progressiver Landesverband in erster Reihe mit dabei sein!
Damit entsprechen wir einerseits unserem grünen Grundkonsens als auch der Forderung, die im aktuellen Kontext von 100 Jahren Frauenwahlrecht vom Deutschen Frauenrat als Dachverband der Frauen- Familien- und Sozialverbände mit 12 Mio. Mitgliedern geäußert wird, Zitat: "Wir fordern die in den Parlamenten vertretenen Parteien auf, im Rahmen von Wahlrechtsreformen sicherzustellen, dass Männer und Frauen je zur Hälfte die Mandate in den Parlamenten innehaben".
Erstmals wurde diese Forderung nach paritätischer Besetzung der Parlamente vor nunmehr hundert Jahren im Zusammenhang mit dem Kampf um das Frauenwahlrecht gestellt. Um dieses Ziel nach 100 Jahren endlich in greifbare Nähe zu rücken, sind alle politischen Mittel auszuschöpfen!
Es bedarf bei der Ausgestaltung eines Parité-Gesetzes sowohl einer fairen Berücksichtigung der Hälfte der Bevölkerung als auch des Aspektes der geschlechtlichen Vielfalt. Beide Aspekte sind durch die Formulierung unter Punkt 7. ders Antrags auf für Wähler*innen nachvollziehbare Weise berücksichtigt.
Aktueller Sachstand im Landtag ist, dass demnächst eine Anhörung zu diesem Thema im Rechts- und Sozialausschuss stattfindet. (Ausgangspunkt war ein Antrag der SPD zu einer Bundesratsinitiative zu Parité, der kürzlich in diesen Ausschuss zur Weiterbehandlung überwiesen wurde)
Unser Ziel ist es, zusätzliche Schritte zu initiieren, um ein Parité-Gesetz sowohl in Schleswig-Holstein als auch auf Bundesebene nicht nur zu diskutieren sondern faktisch umzusetzen. Die geplante Anhörung im Landtagsausschuss ist lediglich ein Teilziel.
Die Chance aktuell ein Parité-Gesetz voranzubringen, ist historisch von so großer Bedeutung, dass sie einen Konflikt mit den Koalitionspartnern rechtfertigt.
Wir begrüßen die momentane Bereitschaft der Fraktion mit dem Thema "Vollverschleierungs-Verbot an Hochschulen und Schulen" in Bezug auf individuelle Grundrechte mit dem Koalitionspartner in Konflikt zu treten, auch wenn die Positionierung dazu in der Partei noch nicht abgeschlossen scheint.
Wir gehen daher davon aus, dass dieselbe Konfliktbereitschaft in Bezug auf das grundgesetzlich verankerte Recht auf gleichberechtigte politische Teilhabe besteht.
Es dürfen keine weiteren hundert Jahre vergehen - unser ganzer Einsatz gilt Parité jetzt!
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